Wettbewerbsregeln "CEWE Photo Challenge 2020 – Dat schéinste vun Lëtzebuerg!"
Artikel 1: Veranstalter
Dieser Fotowettbewerb wird veranstaltet von CEWE BELGIUM & LUXEMBOURG SA (im Folgenden der „Veranstalter“) mit Sitz am Generaal De Wittelaan 9/9, 2800 Mechelen), Belgique. Bezüglich des Verlaufs des Fotowettbewerbs und der Gültigkeit dieser Wettbewerbsregeln ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Diese Bedingungen (im folgenden „die Teilnahmebedingungen“) finden auf den Fotowettbewerb
„CEWE Photo Challenge 2020 – „Dat schéinste vun Lëtzebuerg!“ (Im folgenden „der Wettbewerb“) Anwendung.
Artikel 2: Teilnahme
Jede im Luxemburg wohnhafte Person, die diese Wettbewerbsregeln und die Teilnahmebedingungen gemäß Artikel 5 erfüllt, ist zur Teilnehmer an dem Wettbewerb berechtigt (im Folgenden „der/die Teilnehmer/in“).
Folgende Personen sind von der Teilnahme an dem Wettbewerb ausgeschlossen:
- - Mitarbeitende des Veranstalters und
- Angehörige von Mitarbeitenden des Veranstalters, die unter derselben Adresse wie die Mitarbeitenden wohnen und
- Mitglieder der Jury des Wettbewerbs.
Teilnehmer/innen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme jünger als 18 Jahre sind, benötigen die ausdrückliche Erlaubnis ihrer Eltern oder eines Vormunds , die sie auf Ersuchen des Veranstalters vorweisen müssen.
Artikel 3: Dauer des Wettbewerbs
Der Wettbewerb beginnt am 19. Juli 2020 um 0.00 Uhr und endet am 15. November 2020 um 23.59 Uhr.
Artikel 4: Die Wettbewerbsregeln
Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb stimmt der/die Teilnehmer/in den Wettbewerbsregeln ausdrücklich zu.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb abzusagen und die Aktion, den Inhalt der Wettbewerbsregeln und den Verlauf des Wettbewerbs zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände oder vom Willen des Veranstalters unabhängige Geschehnisse dies rechtfertigen. Die Wettbewerbsregeln werden auf der Wettbewerbswebsite bereitgestellt. Der Veranstalter kann für etwaige Änderungen nicht haftbar gemacht werden.
Artikel 5: Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist für Teilnehmer nur über die Wettbewerbswebsite und eventuell damit verbundene andere Websites möglich.
Die folgenden Bedingungen gelten speziell für die Teilnahme an dem Wettbewerb:
- Jede/r Teilnehmer/in kann mehrere Fotos pro Woche einsenden, mit einem Maximum von 100 Fotos über den gesamten Wettbewerbszeitraum.
- Alle Fotos müssen in Luxemburg oder auf Luxemburgisches Hoheitsgebiet aufgenommen worden sein.
- Fotos werden im JPEG-Format eingesandt.
- Fotos sind maximal 5 MB groß. Die Fotos dürfen vor der Bekanntmachung der Wettbewerbsregeln aufgenommen worden sein.
- Die Fotos dürfen nicht gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder die Interessen des Veranstalters verstoßen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Fotos, die den obigen Bedingungen nicht entsprechen, vom Wettbewerb auszuschließen.
Mit seiner Teilnahme bestätigt der/die Teilnehmer/in, dass er/sie das Foto selbst aufgenommen hat und alle Rechte daran besitzt. Sind auf dem Foto eine oder mehrere Personen abgebildet, bestätigt der/die Teilnehmer/in mit seiner Teilnahme, dass er die Einwilligung der betreffenden Personen besitzt, um ihr Porträt zu vervielfältigen und im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung zu teilen. Der/die Teilnehmer/in hält den Veranstalter von etwaigen sich aus diesbezüglichen Streitigkeiten ergebenden Schadenersatzforderungen schadlos.
Beim Einsenden der Fotos werden diese einer Kategorie zugeteilt. Die Kategorien sind:
- Tiere
- Architektur/Technologie
- Hobby und Freizeit
- Urlaub im eigenen Land.
Ein Foto kann nur einmal für die Teilnahme genutzt werden; ein zwischenzeitlicher Kategorienwechsel ist nicht gestattet.
Artikel 6: Der internationale CEWE Photo Award
Alle Teilnehmer können bei der „CEWE Photo Challenge“ mitmachen. Bei der Teilnahme am Wettbewerb hat der/die Teilnehmer/in die Wahl, mit demselben eingesandten Foto auch am internationalen Fotowettbewerb „CEWE Photo Award“ teilzunehmen. Wenn der/die Teilnehmer/in dies wünscht, kann er/sie nach der Anmeldung das Pop-up ankreuzen.
Weitere Auskünfte über den internationalen Fotowettbewerb „CEWE Photo Award“ finden Sie unter: https://contest.cewe.de/cewephotoaward-2021
Artikel 7: Die Jury
Der Veranstalter hat für die Ermittlung der Gewinner eine Jury zusammengestellt, bestehend aus:
- Guy Wolff (Fotograf und Journalist, https://www.facebook.com/guy.wolff.5)
- Steffi Dichter-Reuter (Fotografin - www.dichter.lu)
- Baudouin Verschueren (Direktor CEWE Benelux - https://www.cewe.nl/), und
- Marius van Pijpen (Fotograf und Wettbewerbsorganisation - https://www.cewe.nl/)
Die Jury wählt unabhängig die Kategoriengewinner und den Hauptgewinner aus den 80 besten Periodenfotos aus.
Die 80 nominierten Fotos werden von CEWE ausgewählt. Die Jury wählt die Fotos auf Basis von ihnen formulierter Kriterien (wie Qualität, Originalität usw.) aus.
Artikel 8: Gewinner und Preise
Der Wettbewerb hat mehrere Gewinner und Preise.
Gewinner der Besten Wochenfotos
Wöchentlich werden vom Veranstalter aus jeder Kategorie die besten fünf Fotos ausgewählt. Die Einsender dieser Fotos erhalten vom Veranstalter einen Gutschein für ein CEWE-Produkt ihrer Wahl im Wert von 20 Euro.
Gewinner der Besten Periodenfotos
Aus den ausgewählten Wochenfotos werden nach einer Periode von einem Monat (vier oder fünf Wochen) aus jeder Kategorie die fünf Besten Periodenfotos ausgewählt.
Die Einsender dieser Fotos erhalten vom Veranstalter einen Gutschein für ein CEWE-Produkt ihrer Wahl im Wert von 50 Euro.
Die Gewinner der Besten Periodenfotos bewerben sich mit für den finalen Titel „Gewinner der CEWE Photo Challenge 2020“.
Nach Abschluss des Wettbewerbs wird sich die Jury beraten und letztendlich aus jeder Kategorie einen Gewinner sowie einen Gewinner des Hautpreises auswählen.
In jeder Kategorie wird einmal der folgende Preis verliehen:
Kategorienpreis
Eine Nacht zwischen Tieren schlafen!
Ein Aufenthalt für zwei Personen mit einer Übernachtung im Doppelzimmer im Paddling Bear Hotel auf dem Gelände des Tierparks Pairi Daiza in Belgien. Inbegriffen in diesem Aufenthalt sind zwei Tage Eintritt zum Park, zwei Tage Parkplatzgebühren, ein Abendessen für zwei Personen ohne Getränke am Ankunftstag, ein Frühstück für zwei Personen am Abreisetag. Der Gutschein ist ein Jahr gültig. Ein unvergessliches Erlebnis!
Im Wert von 439 Euro.
Neben den Kategoriegewinnern wird dem von der Jury aus allen Kategorien ausgewählten Gewinner ein Hauptpreis verliehen.
Der Hauptpreis
Ein Aufenthalt im Schloss Sterkenburg!
Ein Aufenthalt von mindestens drei Nächten inklusive Frühstück im Schloss Sterkenburg.
Während dieses Aufenthalts besucht der/die Teilnehmer/in einen Workshop eines Fotografen und nimmt an einer Tour durch Amersfoort sowie eine Tour mit einem Schafhirten teil.
Ein unvergessliches Erlebnis!
Im Wert von 1000 Euro.
Die genannten Preise können nicht gegen Bargeld oder andere Produkte oder Dienstleistungen eingetauscht werden.
Artikel 9: Verkündung der Gewinner
Nachdem die Jury die Gewinner bekannt gegeben hat, werden die Namen der Gewinner auf den Websites und in den Social-Media-Kanälen des Veranstalters in den Benelux-Ländern veröffentlicht:
- Facebook
- Instagram
Artikel 10: Rechte am geistigen Eigentum
Die Teilnehmer erklären und garantieren gegenüber dem Veranstalter, über sämtliche Rechte am geistigen Eigentum und die Urheberrechte an den eingesandten Fotos zu verfügen und deren alleinige Urheber zu sein. Die Teilnehmer halten den Veranstalter für jegliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Verwertung, Vervielfältigung und Nutzung der von ihnen bei der Jury eingereichten Fotos schadlos.
Die Teilnehmer bestätigen, dass sie über die Einwilligung der auf dem Foto abgebildeten Personen in die Vervielfältigung ihrer Porträts verfügen.
Artikel 11: Übertragung der Rechte am geistigen Eigentum
Der Veranstalter erwirbt vom (von der) Teilnehmer/in ein Nutzungsrecht an dem Foto. Es ist dem Veranstalter gestattet, die eingesandten Fotos für Werbezwecke im Zusammenhang mit dem Wettbewerb und künftigen Fotowettbewerben des Veranstalters zu verwenden.
Die Teilnehmer erteilen dem Veranstalter ferner die Einwilligung, ihre Fotos eventuell ohne Erwähnung ihrer Namen zu verwenden, mit der Maßgabe, dass der Veranstalter seinerseits davon absieht, einen anderen Urhebernamen anzugeben.
Vom Veranstalter ist keine andere Vergütung geschuldet als die Möglichkeit der Teilnahme am Wettbewerb durch den/die Teilnehmer/in. Das Nutzungsrecht gilt für alle eingesandten Fotos, auch jene, die nicht für einen Preis ausgewählt worden sind.
Artikel 12: Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle, Kosten, mittelbare oder unmittelbare Schäden anlässlich der Teilnahme am Wettbewerb und der Verleihung der Preise.
Der Veranstalter haftet nicht für einen Ausfall von Netzwerken, Verluste, Verzögerungen, technische Störungen im Internet oder bei technischen Dienstleistern, die an der Übermittlung von Formularen und Website-Hosting beteiligt sind. Der Veranstalter haftet nicht, wenn der Wettbewerb aus von seinem Willen unabhängigen Gründen vollständig oder teilweise verschoben, abgesagt oder unterbrochen werden muss.
Artikel 13: Schutz personenbezogener Daten
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden gesammelt, um sie zu identifizieren und bei einem Gewinn anzuschreiben.
Weitere Auskünfte über den Umgang des Veranstalters mit personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Artikel 14: Kommunikation
Mit Ausnahme der an die Gewinner gerichteten Kommunikation wird zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern weder telefonisch noch schriftlich in Bezug auf die Wettbewerbsregeln und die Modalitäten des Wettbewerbs (einschließlich Fragen der Teilnehmer über die Auslegung der Wettbewerbsthemen) korrespondiert.
Mechelen im Juli 2020.
